Beschwerde über Bürgermeisterin Höcherl bei der Dienstaufsicht wirkt!
Endlich gilt die gesetzliche vorgeschriebene Transparenz auch in Schönsee!

In der Grenz-Warte vom 14. Juli 2016 steht, dass Geschäfsstellenleiter Matthias Jeitner "erstmals" Beschlüsse aus einer nichtöffentlichen Sitzung bekannt gegeben hat. Warum erstmals? Die Gemeindeordnung gilt doch seit Jahrzehnten und sie schreibt in Absatz 3 des Artikel 52 allen Kommunen in Bayern klar und deutlich vor:

"Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind".

Ich sage Ihnen gerne, warum diese wichtige Vorschrift jetzt endlich auch in Schönsee umgesetzt wird. Ich habe mich bei der Dienstaufsichtsbehörde - dem Landratsamt Schwandorf - über die Bürgermeisterin beschwert und deutlich darauf hingewiesen, dass sie seit Ihrem Amtsantritt vor acht Jahren diese Vorschrift einfach ignoriert (hier finden Sie das entsprechende Schriftstück). Diesen Schritt musste ich gehen, weil die Bürgermeisterin meine mehrfachen Hinweise auf diesen untragbaren Zustand (hier ein Beispiel vom 22.11.2015) ebenso ignorierte wie die Vorgaben des Art. 52, Absatz 3 der Gemeindeordnung.

Sie sehen, wie wichtig im Stadtrat von Schönsee eine aufmerksame kritische Opposition ist. Dass die Gemeindeordnung über Jahre hinweg ignoriert und den Bürgern über Jahre hinweg wichtige Informationen (welche ihnen gesetzlich zugestanden wären) vorenthalten wurden, ist ein politischer Skandal - nicht mehr und nicht weniger. Wenn dies absichtlich geschah, drückt es meiner Auffassung nach z. B. eine Geringschätzung des Informationsrechts der Bürger und eine große Überheblichkeit aus (nach dem Motto: die Gemeindordnung gilt für alle anderen Bürgermeister, aber doch nicht für mich ...). Falls es unabsichtlich geschah, liegt eine öffentlich dokumentierte Unfähigkeit vor, das Bürgermeisteramt entsprechend geltender gesetzlicher Vorgaben zu führen. Ein Verstoß gegen ein Gesetz ist es auf jeden Fall und das wiederholt und andauernd (seit 2008).

Mich wundert, dass die Dientsaufsichtsbehörde Frau Höcherl offensichtich nur aufgefordert hat, die Gemeindeordnung in Zukunft zu erfüllen und hinsichtich der vielen Verstöße in der Vergangenheit (also über acht Jahre hinweg) nichts unternommen hat (zumindest ist mir nichts bekannt). Der "gewöhnliche" Bürger würde bei derart eindeutigen Verstößen gegen gesetzliche Vorgaben bestimmt nicht derart milde behandelt. Da muss man sich nicht wundern, wenn die Politikverdrossenheit in Kommune, Land und Bund weiterhin steigt ...

Die Tatsache, dass die Verwaltungsgemeinschaft Schönsee seit über einen Jahr von einem Volljuristen (!!) geführt wird, hat übrigens an der Tatsache, dass der Art. 52, Absatz 3 der Gemeindeordnung, von der Stadt Schönsee nicht eingehalten wird, auch nichts geändert. Erst meine Beschwerde bei der Dienstaufsicht hat dazu geführt, dass die Vorschrift jetzt auch in Schönsee befolgt wird. In Weiding (auch ein Mitglied der VG Schönsee) etwa gibt es hingegen den Tagesordnungspunkt schon länger, z. B. bei der Sitzung vom 25. Januar 2016. Dies müsste der Geschäftsführer der VG doch auch mitbekommen haben ...

Die Aufgabe einer Opposition ist übrigens genau das: Versäumnisse der Regierenden aufdecken und untragbare Zustände zum Wohle der Bürger beenden - zur Not (wenn es bei den handelnden Personen an der nötigen Einsicht und Bereitschaft zum konstruktiven Dialog fehlt) mit Hilfe der Dienstaufsicht. Das sehe ich als meine Aufgabe an. Da gebe ich keinen Millimeter nach und wenn es noch so unbequem für die Regierenden und noch so anstrengend sowie zermürbend für mich selbst ist, denn die Widerstände und Reaktionen der Regierenden auf meine stets sachliche Kritik sind mit steigender Tendenz häufig unsachlich und ehrverletztend (Beleidigungen, Herabwürdigungen usw.).

14. Juli 2016, Thomas Schiller